Was ist eigentlich ein Pflegeverhältnis?

Wenn Kinder nicht bei ihren Eltern oder engen Verwandten aufwachsen können, ist der Staat verpflichtet, einen sicheren und guten Platz für sie zu finden. An erster Stelle steht dabei die Suche nach einer Pflegefamilie. Es kann aber auch sinnvoll sein, dass Kinder oder Jugendliche in eine stationäre Einrichtung gehen. Das hängt vom Einzelfall ab.

PiB – Pflegekinder in Bremen sucht im Auftrag des Jugendamtes neue Pflegefamilien und bildet sie aus. Wenn ein Kind untergebracht werden muss, wird genau geprüft, welche Pflegefamilie für dieses Kind in Frage kommt. Das Kind wird seinem Alter entsprechend in diese Entscheidung miteinbezogen.

Ein Pflegeverhältnis entsteht

Zieht ein Kind oder ein/e Jugendliche/r in eine Pflegefamilie, richtet das Jugendamt ein Pflegeverhältnis ein. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind u. a. in den Paragraphen 27 und 33 des Sozialgesetzbuchs VIII geregelt.

Ein Kind soll in einer Pflegefamilie nach Möglichkeit so aufwachsen, wie andere Kinder auch. Es soll sich geborgen und sicher fühlen und gut versorgt werden. Wenn Kinder früh in Pflegefamilien kommen, entstehen in der Regel enge Bindungen zwischen den Kindern und ihren Pflegeeltern – ähnlich oder genauso wie zwischen Kindern und leiblichen Eltern. Sind die Kinder schon älter, passiert das nicht immer. Aber es können trotzdem sehr liebevolle Beziehungen wachsen. In einer Pflegefamilie zu leben, fühlt sich also für viele ganz ähnlich an wie in einer leiblichen Familie.

Eltern bleiben Eltern

Einige Dinge sind aber anders. Kinder, die in Pflegefamilien kommen, haben bereits eine Familie. Auch wenn die Eltern nicht für ihr Kind sorgen können, bleiben sie die Eltern. Sie haben das Recht und die Pflicht, ihr Kind regelmäßig zu sehen. Ausnahmen gibt es nur, wenn sehr ernsthafte Gründe gegen einen Umgang sprechen. Auch das Kind bzw. der Jugendliche hat ein Recht auf Kontakt zu seinen Eltern. Und natürlich darf es seine Eltern weiterhin lieben, auch wenn es in einer Pflegefamilie lebt.

Im Kontakt bleiben

Wie der Kontakt zwischen Eltern und ihren Kindern aussieht, ist ganz unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Geschichte ab. Pflegeeltern haben grundsätzlich die Aufgabe, den Kontakt zwischen Eltern und Kindern zu unterstützen und zu ermöglichen. Sie haben einen „öffentlichen Auftrag“ und leisten „Hilfe zur Erziehung“ nach § 33 Sozialgesetzbuch VIII. Dabei sollen sich Pflegeeltern und Eltern im Sinne der Kinder gut verständigen und zusammenarbeiten und sich zueinander „wohl verhalten“.

Besuchskontakte heißen in der juristischen Sprache „Umgänge“. Hier findest du wichtigsten gesetzlichen Regelungen. Unter „Deine Rechte“ gibt es weitere Informationen zum Thema „Besuchskontakte“.

Hilfeplanung

Das Case Management lädt jedes Jahr zum Hilfeplangespräch ein, damit gemeinsam über alle wichtigen Themen gesprochen werden kann. Deine Pflegeeltern sind verpflichtet, mit dem Jugendamt zu kooperieren und nehmen an den Hilfeplangesprächen teil.

Die Fachberater*innen von PiB begleiten die Pflegeverhältnisse und beraten die Pflegeeltern, die Kinder und Jugendlichen und die leiblichen Eltern. Es gibt bei PiB auch „Elternberater*innen“, die für die Beratung von Eltern und die Begleitung von Besuchskontakten zuständig sind.

Beratung und Begleitung

Eure Fachberaterin oder euer Fachberater trifft sich mehrmals im Jahr mit deiner Pflegefamilie. Die Treffen finden bei PiB oder bei euch zuhause statt. Du kannst bei den Gesprächen in der Regel dabei sein. Und natürlich kannst du dich auch alleine mit eurer Fachberatung treffen.

Rückkehr zu den Eltern

Wenn sich die Situation von leiblichen Eltern wieder verbessert hat, können sie dem Jugendamt mitteilen, dass sie möchten, dass ihr Kind wieder zu ihnen zurückkommt. Das Jugendamt prüft dann, ob das möglich ist. Alle Beteiligten werden nach ihrer Meinung gefragt – auch die Kinder bzw. Jugendlichen und die Pflegeeltern. Wenn es keine Einigung gibt, kann das Familiengericht eine Entscheidung treffen. Dabei wird es auch prüfen, ob eine Trennung von der Pflegefamilie mit den Bedürfnissen des Kindes vereinbar ist.

PiB- Jugendgruppe

Wenn du dich gerne mit anderen Jugendlichen in Pflegefamilien austauschen möchtest, komm zur PiB-Jugendgruppe. Wir bringen euch und eure Themen zusammen! Kommen können alle jugendlichen Pflegekinder ab 13 Jahre. Die Gruppe wird geleitet durch zwei PiB-Fachberater*innen, die sich, wie auch die Jugendlichen, über Gruppenzuwachs freuen. Die Termine für die nächsten Treffen findest du bei den Events auf der Startseite. Weitere Videos und Berichte findest du unter pib4u – Aktiv bei PiB.