Dein*e Vormund*in:

Wenn Eltern ihr Sorgerecht nicht wahrnehmen, wird das Sorgerecht meist von einer*m Vormund*in wahrgenommen. Das ist häufig ein*e Amtsvormund*in, also jemand, die oder der im Jugendamt arbeitet; es kann aber auch eine Vereinsvormundschaft oder Berufsvormundschaft eingerichtet sein oder eine ehrenamtliche Person führt die Vormundschaft. Der*die Vormund*in wird vom Familiengericht beauftragt und bestimmt z. B. den Lebensort eines Kindes/Jugendlichen, über Schulangelegenheiten, über Anträge bei Behörden, religiöse Angelegenheiten, Kontoeröffnung. Der*die Vormund*in ist für deine Rechte da und all das, was Eltern auch machen und unterschreiben müssen. Eine ausführliche PDF Broschüre dazu findest du hier und ein kurzes Video des Bundesforums Vormundschaft hier.

Es kann auch sein, dass Eltern einen Teil des Sorgerechtes weiter ausüben, aber ein*e sogenannte*r Ergänzungspfleger*in (oder kurz Pfleger*in) eingesetzt wird, z. B. wenn Eltern nicht mit der Unterbringung ihres Kindes in einer Pflegefamilie einverstanden waren, das Familiengericht dies aber für notwendig hielt. Dann kann ein*e Pfleger*in nur für das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ oder die „Jugend- und Sozialhilfeangelegenheiten“ eingesetzt werden. Die Eltern haben aber weiter Anteile des Sorgerechts z. B. in religiösen oder Schulangelegenheiten.

PiB- Jugendgruppe

Wenn du dich gerne mit anderen Jugendlichen in Pflegefamilien austauschen möchtest, komm zur PiB-Jugendgruppe. Wir bringen euch und eure Themen zusammen! Kommen können alle jugendlichen Pflegekinder ab 13 Jahre. Die Gruppe wird geleitet durch zwei PiB-Fachberater*innen, die sich, wie auch die Jugendlichen, über Gruppenzuwachs freuen. Die Termine für die nächsten Treffen findest du bei den Events auf der Startseite. Weitere Videos und Berichte findest du unter pib4u – Aktiv bei PiB.