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18 Jahre – muss ich jetzt ausziehen?

Das Pflegeverhältnis endet, wenn du 18 Jahre alt wirst. Einerseits.

Andererseits gibt es die Möglichkeit, dass du noch länger in deiner Pflegefamilie bleiben kannst – und deine Pflegeeltern auch weiterhin Pflegegeld erhalten.

Denn häufig macht es gar keinen Sinn, dass Jugendliche ausziehen, wenn sie gerade 18 geworden sind. Zum Beispiel, wenn sie

  • noch zur Schule gehen
  • gerade eine Ausbildung angefangen haben und/oder
  • sich noch nicht sicher genug fühlen, um alleine zu wohnen.

Wenn du noch länger in deiner Pflegefamilie bleiben möchtest, solltest du das frühzeitig im Hilfeplangespräch ansprechen. Wenn du bald 18 wirst, musst du einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII stellen. Darin begründest du, weshalb es für dich wichtig ist, noch in der Pflegefamilie zu bleiben und dass dir eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung noch nicht möglich ist. Sprich mit deine/r PiB-Fachberater*in, wenn du dabei Unterstützung brauchst. Den Antrag schickst du ans Amt für Soziale Dienste. Dein/e Case Manager*in wird in der Regel entscheiden, dass die Vollzeitpflege weiterbewilligt wird. 2021 wurde der Hilfeanspruch für junge Volljährige gesetzlich noch zusätzlich gestärkt. Beschreibe in deinem Antrag, welche Ziele du in der nächsten Zeit erreichen willst und wie dich deine Pflegeeltern dabei unterstützen können. Hier sind einige Beispiele, um die es häufig geht:

  • Ich möchte lernen, meinen Alltag besser zu planen und zu strukturieren.
  • Mein Ziel ist es, selbstständig mit Geld umgehen zu können.
  • Ich möchte noch stabiler werden, um auch dann meine Sachen zu regeln, wenn es mir nicht gut geht.
  • Ich möchte meine Ausbildung erfolgreich beenden und brauche dafür den Rückhalt in meiner Pflegefamilie.
  • Ich möchte das, was ich bisher erreicht habe, erhalten und ausbauen und brauche dafür die Unterstützung meiner Pflegefamilie.

Du hast einen Rechtsanspruch auf die Weiterführung der Vollzeitpflege. Wenn dein Antrag abgelehnt wird, muss dafür eine nachvollziehbare Begründung durch das Case Management geliefert werden. Bestehe auf einen schriftlichen Bescheid, damit du Widerspruch einlegen kannst. Manchmal kann es aber auch wichtig sein, darüber zu sprechen, ob es für dich Sinn macht, eine andere Unterstützung zu bekommen, z.B. Betreutes Jugendwohnen. Aber niemand kann verlangen, dass du alleine klarkommst, wenn du dich nicht dazu bereit fühlst.

Hier findest du einen ausführlichen Artikel mit vielen Informationen.

Wenn du mehr wissen willst, guck dich mal auf folgenden Seiten um:

www.careleaver.de
www.careleaver-kompetenznetz.de
www.careleaver-online.de

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