Auszug

Die erste eigene Wohnung: Eine großartige Vorstellung!

Aber vielleicht nicht nur. Denn damit können auch viele Fragen oder Befürchtungen verknüpft sein.

Damit du einen guten Start hast, musst du einiges bedenken und abklären:

  • Bist du schon volljährig oder müssen andere Personen deinen Umzugsplänen zustimmen?
  • Wie finanzierst du die Wohnung?
  • An wen kannst du dich wenden, wenn nach deinem Auszug irgendein Notfall eintritt?
  • Wie findest du überhaupt eine Wohnung?

Einige Antworten und Anregungen findest du hinter diesem Link careleaver-online oder auch in dieser Broschüre.

Das Thema Geld ist beim Auszug aus der Pflegefamilie und Einzug in die eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft ziemlich wichtig. Hier findest du weitere Links und Informationen dazu, wo du in Bremen die richtigen Ansprechpartner*innen zu Beratung findest und wo du Anträge stellen kannst:

Bürgergeld

Wenn du in einer eigenen Wohnung lebst und kein eigenes Einkommen hast, bzw. dein Einkommen nicht ausreicht, kannst du Bürgergeld beim Jobcenter beantragen. Du kannst dann auch alle möglichen anderen Einkunftsarten (z. B. BAföG, BAB) in Anspruch nehmen. Dann bekommst du aufstockendes Bürgergeld. Zuvor wird aber geprüft, ob deine leiblichen Eltern für deinen Unterhalt aufkommen müssen. Da die Antragstellung kompliziert und auch langwierig sein kann, ist es wichtig, dass du rechtzeitig aktiv wirst und am besten auch jemanden zur Unterstützung dazu holst.

Hier bekommst du weitere Informationen und Unterstützung:

Jobcenter Bremen | Antragstellung

Jugendberufsagentur Bremen und Bremerhaven – Jugendberufsagentur Bremen und Bremerhaven

Wohngeld

Reicht dein Einkommen nicht, kannst du hier Wohngeld beantragen.

Bekommst Du Bürgergeld musst du sogar einen Antrag auf Wohngeld stellen!

Schüler*innen und Student*innen-BAföG

Für das Schüler*innen-BAföG und das Studierenden-BAföG ist das Studentenwerk Bremen zur Antragstellung zuständig.

BAföG | Studierendenwerk Bremen

https://www.bremen.de/bildung-und-beruf/studium/studienfinanzierung/bafoeg

https://www.bafög.de/de/alle-antragsformulare-432.php

siehe auch elterlicher Unterhalt und BAföG.

Wenn deine Eltern dich nicht bei der Antragstellung unterstützen können oder wollen oder du das nicht willst, kannst du einen Antrag auf Vorausleistung nach § 36 BAföG stellen. Hier findest du die entsprechenden bremischen Adressen und Infos.

Kindergeld

Grundsätzlich bekommen Eltern oder Pflegeeltern das Kindergeld. Wenn du aber in Ausbildung bist oder ausbildungssuchend, bzw. arbeitssuchend gemeldet bist und alleine lebst, kannst du einen Abzweigungsantrag stellen.

Mehr Infos findest du hier.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn dein Verdienst zum Bestreiten deines Lebensunterhalts nicht ausreichend ist. Informiere dich hier genauer.

Krankenkasse

Auch deine Krankenversicherung ist sehr wichtig: Es darf keine Versicherungslücken geben. „Nicht versichert sein“ kann sehr teuer werden, wenn du einen Arzt brauchst oder gar einen Krankenhausaufenthalt. Deshalb gibt es in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung. Deine Familienversicherung endet, sobald du in einer betrieblichen Ausbildung bist.  Du musst dich also vor Beginn der Ausbildung aktiv um eine eigene Krankenversicherung kümmern!

Hier findest du erste Informationen zur Krankenversicherung.

Kurz zur Wohnungssuche:

Lass dich dabei unterstützen! Bei Besichtigungen sehen vier Augen mehr als zwei. Und zur Wohnungssuche brauchst du unter Umständen einen langen Atem und musst den Frust von Absagen einstecken.

Es kann Sinn machen, mit Freund*innen zusammen zu ziehen, mit denen du dich gut verstehst und auch Streiten „gut funktioniert“. Das ist oft günstiger und du stehst nicht alleine mit vielen neuen Themen da.

 Auf was musst du achten, bevor du den Mietvertrag unterschreibst? Wir haben ein paar Stichpunkte zusammengetragen:

Mietkaution bzw. Deponat und Bürgschaft

Vermieter*innen sind berechtigt, bis zu drei Kaltmieten zur eigenen, vorsorglichen Absicherung von materiellen oder finanziellen Schäden einzufordern.

Hier gibt es genauere Informationen: Mietkaution

Liegen keine Schäden vor, muss die Mietkaution zum Ende des Mietverhältnisses, incl. der Zinsen, zurückgezahlt werden.

Von jüngeren Menschen fordern Vermieter*innen gerne die Bürgschaft von Eltern ein. Hier müssen deine Pflegeeltern und du sehr auf die Formulierungen achten. Auf der folgenden Seite gibt es weiterführende Infos: Mietbürgschaft – Eltern haften für ihre Kinder – Special – Stiftung Warentest. Bekommst Du Bürgergeld kannst du evtl. ein Kautionsdarlehen des Jobcenters bekommen. Darauf muss sich der Vermieter*in allerdings nicht einlassen, und auch das Amt übernimmt das nicht immer.

! Ganz wichtig: Bevor du einen Mietvertag abschließt, musst du die Kostenübernahme mit dem zuständigen Jobcenter oder der Wirtschaftlichen Jugendhilfe abklären. Das kostet Zeit und kann im Wettbewerb um den Mietvertrag ein Nachteil sein. Aber du bist ja für dich verantwortlich und willst sicher sein, dass du nicht auf den Mietkosten sitzenbleibst. Und wenn du staatliche Zuschüsse bekommst, ist dein Geld eh knapp!

Wie finde ich heraus, wie viel die Wohnung kosten darf, wenn ich Bürgergeld oder andere staatliche Unterstützung bekomme? 

Das erfährst du über die örtlichen Jobcenter oder Beratungsstellen. Eine erste grobe Information bekommst du auch über diesen Link:

https://www.jobcenter-bremen.de/Wohnen

In Bremen kannst du dich auch durch die die „Solidarische Hilfe“ oder die „AGAB“ beraten lassen:

Startseite – Solidarische Hilfe e.V. – Bremen

agab – Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürger in Bremen

Heizkosten / Warmwasserkosten / Nebenkosten / Kaltmiete

Damit musst du dich gut auskennen: Es gibt sehr unterschiedliche Möglichkeiten, wie die einzelnen Kosten im Mietvertag auftauchen können. Wenn du eine Wohnung mietest, solltest du solche Ausgaben verstehen – denn am Ende bist du als Mieter*in verpflichtet, sie zu zahlen.

Der Flyer „Unterkunft und Heizung“ kann dir auch weiterhelfen.

Die erste Einrichtung

Es besteht die Möglichkeit, bei der ersten eigenen Wohnung einen Antrag auf eine Erstausstattungspauschale bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu stellen, wenn du weiterhin durch die Kinder- und Jugendhilfe begleitet wirst. Wenn du z.B. nach deinem Auszug Bürgergeld bekommst, ist das Jobcenter zuständig.

Frag nach!

Über § 41 SGB VIII kann nach dem Auszug aus der Pflegefamilie weiter eine stationäre oder ambulante Hilfe gewährt werden, zum Beispiel in Form einer Begleitung durch eine*n Erziehungsbeiständ*in. Der § 41a SGHB VIII regelt, dass du auch nach deinem Auszug Unterstützung bekommen kannst. Wenn es für dich ausreicht, können dich in Bremen deine Pflegeeltern, aber auch eine andere vertraute Person, für eine gewisse Zeit unterstützen und begleiten. Das nennt sich dann Nachbetreuung.

Es ist wichtig, diesen Punkt schon im Vorfeld bei der Hilfeplanung anzusprechen, damit du rechtzeitig die Unterstützung bekommen kannst, die zu dir passt.

Es gibt eine Beratungsstelle speziell für Care Leaver von SOS Kinderdorf in der Dechanatstraße 3 an der Domsheide: Wenn du dich mal lieber mit einer außenstehenden Person beraten möchtest, kannst du hier Unterstützung vor oder nach deinem Auszug finden. Mehr Information findest du hier

Neben all den praktischen Dingen gibt es noch ein paar andere, wichtige Fragen: Wie geht’s dir dabei überhaupt?

Hast du genug Unterstützung bei diesem aufregenden Schritt ins Erwachsenenleben?

Kannst du das alles gut mit deinen Pflegeeltern besprechen?

Für Jugendliche, die in Pflegefamilien leben, ist der Auszug bei den Pflegeeltern oft ein Einschnitt. Denn plötzlich tauchen Fragen auf, die viel weiter reichen:

  • Gehöre ich noch zur Familie, wenn ich ausgezogen bin? Wo bin ich an Weihnachten oder an Geburtstagen?
  • Werden die leiblichen Kinder meiner Pflegeeltern anders behandelt als ich?
  • Kann ich zurückkommen, wenn der erste Auszug nicht gelingt? Dann bekommen die Pflegeeltern kein Geld mehr…
  • Welche Beziehung habe ich noch zu meinen Pflegeeltern, meiner Pflegefamilie, wenn das Pflegeverhältnis beendet ist? Bleiben wir uns wichtig? Wie kann und soll das nach meinem Auszug aussehen?

An diesen Fragen hängen viele Gefühle. Und oft die Angst, dass die Antworten kränken könnten. Trotzdem ist es wichtig sie zu stellen!

Sei mutig. Sprich über deine Gefühle. Vor allem: verschaffe dir selbst Klarheit über Fragen, die dir jetzt wichtig sind. Dann kannst du besser in dein selbstständiges Leben starten!

Der § 41 SGB VII sagt aus, dass du nach Beendigung des Pflegeverhältnisses in die „Jugendhilfe“ zurückkehren kannst, unabhängig von der Dauer der Unterbrechung, solange du noch nicht 21 Jahre alt bist. Wenn deine Eigenständigkeit doch nicht so funktioniert, wie du das erwartest hast, kannst du in deine Pflegefamilie zurückkehren und das Pflegeverhältnis wird wieder aufgenommen. Aber auch eine andere Form der Unterstützung, z.B. betreutes Jugendwohnen ist vorstellbar. Das nennt sich dann Coming-back-Option.

Hol dir auf jeden Fall Unterstützung! Wenn es zu schwer ist, muss das niemand allein schaffen. Bespreche Dich mit Freund*innen, deinen Pflegeeltern, Eltern, Lehrer*innen, wer dir auch immer einfällt. Aber du kannst neben dem Jugendamt, auch hier Beratung und Unterstützung bekommen:

Care Leaver- Bremen von SOS Kinderdorf

Jugendberufsagentur Bremen

Wenn du mehr wissen willst, guck dich mal auf folgenden Seiten um:

www.careleaver.de
www.careleaver-kompetenznetz.de
www.careleaver-online.de