Wer entscheidet was?

Wenn du noch nicht volljährig bist, entscheiden in vielen Fällen deine Eltern. Und wenn du in einer Pflegefamilie lebst, ist die Antwort etwas komplizierter. Wichtiger als die Frage, wer „die Macht“ hat, ist aber, dass alle Beteiligten miteinander sprechen und gemeinsam mit dir beraten, was für dich am besten ist.

Sie sind zuständig für die „Alltagssorge“ und entscheiden, wenn es um die alltäglichen Dinge geht. Ein paar Beispiele:

  • wie lange du Computerspiele machen darfst,
  • wie du dich im Haushalt beteiligst,
  • wann du zuhause sein musst,
  • bei welchem (Sport-)Verein du beitreten darfst,
  • ab wann du ein Handy kriegst (und welches),
  • sie unterschreiben deine Zeugnisse und evtl. Klassenarbeiten,
  • sie können entscheiden, mit dir (im Inland) zu verreisen,
  • Vorsorgeuntersuchungen und Versorgung bei akuten Erkrankungen.

Bei ihren Entscheidungen müssen sie sich an geltende Gesetze halten. Sie müssen aber nicht alles erlauben, was vom Gesetz her möglich wäre. Und sie müssen auch deine Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigen und auch deine eigene Meinung, insbesondere bei Jugendlichen.

Wenn deine Eltern das Sorgerecht für dich haben, können sie bei grundlegenden Fragen die Entscheidung treffen. Das ist immer dann der Fall, wenn die Folgen einer Entscheidung nicht mehr oder nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können. Ein paar Beispiele:

  • Auswahl und Anmeldung an einer Schule,
  • Unterschrift unter einem Ausbildungsvertrag,
  • Reisen ins Ausland,
  • religiöse Erziehung,
  • Ohrlochstechen oder Piercings,
  • welche Impfungen du bekommen sollst,
  • Einwilligung zu planbaren medizinischen Eingriffen,
  • Kontoeröffnung,
  • Bestimmung des Aufenthalts.

Ein Teil des Sorgerechts ist das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“. Sorgeberechtigte Eltern können also in der Regel entscheiden, wo und mit wem ihr Kind lebt. Wenn du in einer Pflegefamilie aufwächst, haben deine dafür sorgeberechtigten Eltern irgendwann ihre Zustimmung dazu gegeben. Wenn Eltern möchten, dass ihr Kind zu ihnen zurückkommt, ist das unter bestimmten Bedingungen möglich. Das aber nicht von heute auf morgen. Meistens prüft ein Gericht, ob so eine „Rückführung“ mit dem „Kindeswohl“ vereinbar ist. Das Kind bzw. der Jugendliche bekommt einen „Verfahrensbeistand“ an die Seite gestellt. Der hat die Aufgabe, die Interessen und Wünsche des Kindes bzw. Jugendlichen in Erfahrung zu bringen und zu vertreten. Auch Pflegeeltern können beim Familiengericht einen Antrag auf „Verbleib in der Pflegefamilie“ stellen. Wenn du schon sehr lange in einer Pflegefamilie lebst, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass du dort bleiben kannst, wenn du das willst.

Durch eine Betreuungsvereinbarung oder mit einer Vollmacht regeln Eltern und Pflegeeltern oft, was in der Pflegefamilie entschieden werden soll. Bei Konflikten sollen sich deine Eltern und Pflegeeltern an das Jugendamt wenden und selbstverständlich ist auch die PiB-Fachberatung für diese Themen da.

Wenn Eltern ihr Sorgerecht nicht wahrnehmen können, beauftragt das Familiengericht einen Vormund oder eine Vormundin damit. Das kann ein*e „Einzelvormund*in“ oder ein*e „Amtsvormund*in“ sein. Der*die Einzelvormund*in ist eine private Person, die dich vielleicht schon länger kennt. Der*die Amtsvormund*in ist beim Amt für Soziale Dienste angestellt.

Ein*e Vormund*in entscheidet bei allem, was von weitreichender Bedeutung ist und über die Alltagssorge der Pflegeeltern hinausgeht und hat dabei auf die Belange deiner Pflegeeltern Rücksicht zu nehmen und ihre Auffassung einzubeziehen. Falls das für dein Wohl erforderlich ist, kann die*der Vormund*in die Alltagssorgebefugnis der Pflegeeltern einschränken.

In Fragen der Religion müssen aber die Wünsche der Eltern berücksichtigt werden. Jedenfalls dann, wenn sie sich schon vor Beginn einer Vormundschaft dafür ausgesprochen haben. Der*die Vormund*in ist für deine Rechte da und soll deine Interessen wahrnehmen. Eine ausführliche PDF-Broschüre dazu findest du hier.

Es kann auch sein, dass Eltern einen Teil des Sorgerechts behalten. Dann wird eine sogenannte Ergänzungspflegschaft eingesetzt, z. B. wenn Eltern nicht mit der Unterbringung ihres Kindes in einer Pflegefamilie einverstanden waren, das Gericht dies aber für notwendig hielt. Ein*e Ergänzungspfleger*in kann z. B. nur für das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ oder die „Jugend- und Sozialhilfeangelegenheiten“ eingesetzt werden. Die Eltern können aber in anderen Bereichen weiterhin Entscheidungen treffen, z. B. in Schulangelegenheiten.

Das Recht auf Umgang mit dem Kind ist unabhängig davon, ob Eltern noch das Sorgerecht besitzen.

Eine Sozialarbeiterin/ ein Sozialarbeiter aus dem Jugendamt (in Bremen: „Amt für Soziale Dienste“) führt die Hilfeplanung durch und sorgt für alle Abläufe im Amt. Der oder die Casemanager*in lädt alle zur Hilfeplanung ein, bespricht mit den Beteiligten die aktuelle Situation und klärt mit ihnen, ob sich etwas verändern muss. Im Casemanagement wird auch entschieden, ob es in einer Pflegefamilie weitere Unterstützung braucht.

Der oder die Casemanager*in bespricht mit dir, deinen Eltern und Pflegeeltern, wie der Kontakt zwischen dir und deiner Herkunftsfamilie aussehen soll. Dazu trefft ihr eine Vereinbarung. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, kann man das Familiengericht bitten, das Ganze zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen.

Das Casemanagement richtet Pflegeverhältnisse ein und kann sie beenden, wenn die Hilfe nicht mehr erforderlich oder die richtige ist. Wenn du volljährig bist, entscheidet der/die Casemanager*in, ob das Pflegeverhältnis noch verlängert wird. Dafür musst du einen Antrag stellen und ihn begründen. Du kannst dich übrigens auch ohne Eltern oder Pflegeeltern mit deinem/r Casemanager*in treffen.

Die PiB-Fachberatung ist vom Jugendamt beauftragt worden, dich, deine Eltern und deine Pflegeeltern zu beraten und zu begleiten.

Die Fachberatung spricht regelmäßig mit allen Beteiligten, und kann in schwierigen Situationen unterstützen. Du kannst natürlich auch selber Kontakt zu deiner PiB-Fachberatung aufnehmen und mit ihr sprechen. Alle Telefonnummern findest du unter PiB-Bremen.de/Kontakt.

Neben deiner Fachberatung gibt es eine weitere Fachkraft von PiB, die speziell für die Beratung der leiblichen Eltern zuständig ist. Sie begleitet z. B. auch Besuchskontakte, wenn das so vereinbart wurde, und ist dann auch im Hilfeplangespräch dabei. Die Fachkräfte von PiB schreiben einmal im Jahr einen „Entwicklungsbericht“, in dem steht, wie es dir geht, was im laufenden Jahr wichtig war und welche Veränderungen es eventuell geben soll.

Der Bericht wird mit deinen Pflegeeltern und, wenn du das willst, mit dir besprochen. Er wird ans Casemanagement geschickt und ist Thema im Hilfeplangespräch. Die PiB-Fachkräfte treffen selber keine Entscheidungen. Aber sie können sich dafür einsetzen, dass du mit deinen Anliegen gehört wirst.

PiB- Jugendgruppe

Wenn du dich gerne mit anderen Jugendlichen in Pflegefamilien austauschen möchtest, komm zur PiB-Jugendgruppe. Wir bringen euch und eure Themen zusammen! Kommen können alle jugendlichen Pflegekinder ab 13 Jahre. Die Gruppe wird geleitet durch zwei PiB-Fachberater*innen, die sich, wie auch die Jugendlichen, über Gruppenzuwachs freuen. Die Termine für die nächsten Treffen findest du bei den Events auf der Startseite. Weitere Videos und Berichte findest du unter pib4u – Aktiv bei PiB.