Money, Money, Money …

Wenn du 18 bist, ändert sich rechtlich eine ganze Menge. Auch beim Geld. Hier findest du erste Informationen und Links zu Seiten, die sich ausführlicher mit dem Thema beschäftigen.

Je nach Lebenslage setzt sich dein Einkommen aus unterschiedlichen Bausteinen zusammen. Es ist gut, wenn du dich rechtzeitig damit beschäftigst, da einige Anträge Zeit und auch Lauferei benötigen werden, bis sie gestellt und auch bewilligt sind.

Zum 01.01.2023 wurde die Kostenheranziehung junger Menschen aus ihrem Einkommen abgeschafft, nun darfst du also alles Einkommen behalten und damit am besten für deine eigenständige Zukunft vorsorgen. So genannte zweckgleiche Leistungen vereinnahmt das Jugendamt allerdings weiterhin, weil es ja deinen Unterhalt in der Pflegefamilie sicherstellt. Das betrifft Leistungen nach dem BAföG und in der Regel auch (Halb-)Waisenrenten. Beim Ausbildungsgeld gibt es einen Freibetrag in Höhe von 126€ und bei der Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe von 109€, den du behalten darfst.

Falls du selbst Vermögen oder etwas gespart hast, ist das Geld seit der Gesetzesänderung im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom 10.06.2021 geschützt. Damit bist du nun in der Lage, wie alle anderen Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch, auch für dein selbständiges Leben zu sparen, egal ob für den Führerschein, das erste Sofa oder was auch immer.

Bei Careleaver Online findest du weitere Informationen und Links. Klicke hier.

Grundsätzlich gilt: Es gibt eine gegenseitige Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kind (§ 1601 ff BGB). Leibliche Kinder müssen deshalb grundsätzlich für den Unterhalt der Eltern aufkommen, wenn diese ihren Unterhalt nicht alleine gewährleisten können und auf staatliche Hilfe angewiesen sind. In der Praxis kommt das am häufigsten vor, wenn Eltern pflegebedürftig werden. Bevor der Staat zahlt, wird das Netto-Einkommen der leiblichen Kinder überprüft. Hier gibt es allerdings Freibeträge und Schonvermögen, die berücksichtigt werden müssen. Genauere Informationen dazu bekommst du hier.

Ausnahmen

Der Anspruch auf Elternunterhalt kann nur durch schwere schuldhafte Verfehlungen gegen das Kind verwirkt werden. Schuldhaft heißt, dass die Verfehlungen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Natur waren. Wurden die Kinder etwa misshandelt, oder hat ein Elternteil die eigene Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber grob vernachlässigt, können Gerichte die Unterhaltspflicht für unwirksam erklären. Zu solchen Verfehlungen zählt jedoch nicht, wenn die Eltern ihre Kinder enterbt, den Kontakt abgebrochen haben oder mangels Einkommen den Unterhalt nicht zahlen konnten. In solchen Fällen besteht weiterhin eine Zahlungspflicht der Kinder (vgl. Urteil BGH vom 12.2.2014, Az. XII ZB 607/12).

In Zweifelsfällen entscheidet ein Gericht.

Im Internet gibt es viele Informationsseiten dazu. Es macht jedoch Sinn, sich in jedem Fall persönlich beraten zu lassen, da die Voraussetzungen und Berechnungen kompliziert und sehr individuell sind. Du kannst dich dafür zusammen mit deinem Sorgeberechtigten zum Beispiel an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.

Wer in Bremen arbeitet, ist dadurch auch Mitglied bei der Arbeitnehmerkammer. Der Beitrag von 0,15 Prozent des Bruttolohns wird automatisch abgezogen. Damit bist du berechtigt, das Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen. Für 10 Euro extra unterstützt die Arbeitnehmerkammer ihre Mitglieder bei der Einkommenssteuererklärung.

Wichtig: Kinder können von ihren Eltern oder auch anderen Verwandten nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden erben. Dann kann es Sinn machen das Erbe auszuschlagen, da sonst diese Schulden von dir zurückgezahlt werden müssen. Wenn es kein Testament oder ähnliches gibt, erhältst du nicht automatisch eine amtliche Information, ob du etwas erbst. Ab dem Zeitpunkt, ab dem du Kenntnis über den Tod der Eltern oder Verwandten erhältst, gibt es eine sechswöchige Frist, innerhalb der du aktiv werden musst, wenn du das Erbe nicht antreten willst. Weitere Infos findest du hier.

Neben den vielen Informationsmöglichkeiten im Netz, lässt du dich im konkreten Fall am besten rechtlich/anwaltlich beraten. Menschen ohne oder mit geringem Einkommen können unentgeltliche Rechtsberatung im Amtsgericht über den Bremischen Anwaltsverein bekommen.

Bist du in einer Pflegefamilie aufgewachsen und nun im Übergang zu einem selbstständigen Leben? Du bist gerade ausgezogen oder alles ist dafür vorbereitet? Und doch passieren manchmal unvorhergesehen finanzielle Notlagen.

Vielleicht hast du gerade deinen Mini-Job verloren und weißt nicht, wie du die Miete bezahlen sollst? Oder das Jobcenter hat deinen Antrag noch immer nicht bearbeitet, du benötigst aber dringend das Geld, um über die Runden zu kommen? Oder du weißt noch nicht, ob dein BAföG verlängert wird?
Dann kannst du bei Careleaver e.V. einen Antrag auf Unterstützung aus dem Notfallfonds stellen. Der Careleaver e.V. ist eine Selbstorganisation von Careleavern für Careleaver. Sie unterstützen sich gegenseitig und haben ähnliche Erfahrungen gemacht wie du. Unter dem link zu den FAQ erfährst du mehr über den Notfallfonds und die Antragstellung. Schreib eine E-Mail an und erkläre ihnen in ein paar Sätzen deine Situation.

Wenn du noch in deiner Pflegefamilie lebst und vor dem Auszug stehst, aber finanzielle Schwierigkeiten hast, wende dich gerne zuerst an deine PiB-Fachberatung oder nimm direkt Kontakt zu uns auf. Wir unterstützen dich bei der Problemlösung.

Wenn du mehr wissen willst, guck dich mal auf folgenden Seiten um:

https://www.careleaver.de/

https://www.careleaver-kompetenznetz.de/